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Einseitiger Gehweg im Winter: Wer muss Schnee räumen?

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Einseitiger Gehweg im Winter: Wer muss Schnee räumen?

Einseitiger Gehweg im Winter: Wer muss Schnee räumen?

Im Winter wird jeder Gehweg zur Lebensader – doch wer ist rechtlich verpflichtet, ihn zu räumen? Diese Frage beschäftigt viele Anwohner, Kommunen und Mieter gleichermaßen.

Wer ist schneebeseitigungspflichtig?

Die Pflicht zum Schneeräumen hängt vor allem vom Besitzverhältnis und der Lage des Gehwegs ab. Grundsätzlich gilt: Im privaten Bereich sind Eigentümer und Mieter zuständig. Bei einseitigen Gehwegen – also solchen, die nur auf einer Seite breit genug sind – liegt die Verantwortung meist beim Eigentümer der Straße oder des Grundstücks, das den Gehweg einseitig nutzt. Kommunen übernehmen die Schneeräumung oft auf öffentlichen Wegen, jedoch nicht zwingend auf privaten, einseitigen Gehwegen. Bei gemeinschaftlich genutzten Wegen können Nachbarschaftsvereinbarungen oder Mietverträge zusätzliche Regelungen schaffen.

Rechtliche Grundlagen und E-A-T-Aspekte

Nach deutschem Recht (§ 2 StVO, § 900 BGB) ist jeder Grundstückseigentümer oder Verantwortliche für den Gehwegverlauf verpflichtet, ihn wintertauglich zu halten. Dies dient der Verkehrssicherheit und der Verhütung von Unfällen. Wer diese Pflicht vernachlässigt und jemand zu Schaden kommt, kann haftbar gemacht werden. Die „E-A-T